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Grabmalprüfung am Friedhof ab KW 41/2023

Die Städte und Gemeinden sind als Friedhofsträger der städtischen/gemeindlichen Friedhöfe verpflichtet, die Standsicherheit der Grabmale zu prüfen.

Die Prüfung wird in der 41. Kalenderwoche durchgeführt werden. Dafür wurde wieder die Firma Grabmalprüfung Becker & Weißbach GbR aus Wettenberg beauftragt.

Bei Beanstandungen wird der/die Nutzungsberechtigte der Grabstätte schriftlich unter Fristsetzung informiert, die entsprechenden notwendigen Sicherungsmaßnahmen durchzuführen.

Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass jeder Grabnutzungsberechtigte zur Sicherung der Standsicherheit des Grabsteins verpflichtet ist.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Friedhofsverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Marktbreit unter der Telefonnummer 09332/405-140.